Die Fraktion der Wahl Alternative Maintal - Soziale Gerechtigkeit (WAM) bittet um die Beantwortung der folgenden Anfrage bei der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Dezember 2015.

Hundekotentsorgung

Im Juli 2014 hatte die Stadtverordnetenversammlung auf betreiben des Magistrates eine Ergänzung der Gefahrenabwehrverordnung beschlossen. Mittels dieser Ergänzung sollten die Maintaler Hundebesitzer verpflichtet werden, „selbstständig geeignetes Material zur Entsorgung von Hundekot mit sich zu führen, wenn sie mit ihrem Vierbeiner Gassi gehen“, so Stadtrat Sachtleber in einer Pressemitteilung vom 27. August letzten Jahres. Gemeint war hiermit das Mitführen von Tütchen zur Beseitigung der Hinterlassenschaften von Waldi & Co. Der Stadtrat wies daraufhin, dass die Stadt „mit dieser Regelung dazu beitragen möchte, mehr Sauberkeit in den Maintaler Grünanlagen sowie auf öffentlichen Straße und Plätzen zu erreichen. „Mit der klaren Formulierung und der Festschreibung in der Gefahrenabwehrverordnung möchten wir die Hundehalter in die Pflicht nehmen, die Hinterlassenschaft ihrer eigenen Vierbeiner selbst zu entsorgen und nicht einfach liegen zu lassen,“ so der Erste Stadtrat. Außendienstmitarbeiter der Ordnungsbehörde wurden laut dieser Presseerklärung angewiesen, die Einhaltung nach der Gefahrenabwehrverordnung zu kontrollieren. Von den Hundeführerin bzw. –führer des Hundes ist geeignetes Material (Papier- oder Plastiktüte) in ausreichender Anzahl für die Aufnahme und Transport mitzuführen und auf Verlangen den hierzu befugten Kontrollkräften der Ordnungsbehörde mindestens ein Hilfsmittel vorzuweisen. Dazu stellt die WAM folgende Anfrage, da nach Meinung vieler Bürgerinnen und Bürger in dieser Frage keinerlei Verbesserung bisher eingetreten ist.

  1. Wie wurde bisher die Einhaltung dieser Vorschrift umgesetzt?

  2. Wie hoch ist bisher der geschätzte Zeitaufwand, den Mitarbeiter zur Umsetzung dieser Maßnahme. pro Monat benötigen?

  3. Wie viele Hundebesitzer, die kein geeignetes Material zu Entsorgung von Hundekot mit sich führten wurden pro Monat im Durchschnitt erfasst?

  4. Wie hoch war diese Anzahl seit Einführung der Maßnahme?

  5. Welche Maßnahmen wurden gegen Hundebesitzer durchgeführt, die dieser Vorschrift nicht Folge leisteten?

  6. Wurden Buß- oder Verwarngelder erhoben?

  7. Wenn ja, in welcher Höhe sind die dadurch eingenommen Beträge im Durchschnitt pro Monat bzw. insgesamt seit Einführung der Maßnahme?

  8. Wie gedenkt die Stadt, diese Vorschrift effektiver umzusetzen, da sich nach Meinung vieler Bürgerinnen und Bürger am dem negativen Zustand nichts geändert hat?

  9. Oder ist beabsichtigt diesen Passus aus der Gefahrenabwehrverordnung zu streichen, da er offensichtlich nicht umsetzbar ist?