Die WAM-Fraktion stellt nachfolgende Anfrage zur nächsten Stadtverordnetenversammlung:
Nachfrage zur Antwort auf „Sportförderung Stadt Maintal vom 21.02.2018“ Nr. 79/2018
In der Aufstellung der o.g. Antwort auf die o.g. Anfrage wurden für den 1. FC Hochstadt 1911 e.V., für den FC Germania 08 Dörnigheim e.V. und für den Fußballsportverein 07 Bischofsheim e.V. jeweils Zuschüsse für die Positionen „Energiekostenzuschuss Wasser/Gas/Strom“ und „Zuschuss Betriebskosten Sportanlage/Übernahme von Teilarbeiten“ genannt.
- Welche Ausgaben fallen im Einzelnen unter die o.g. Positionen.
- Werden beim „Energiekostenzuschuss Wasser/Gas/Strom“ die gesamten angefallenen Kosten übernommen oder nur zu einem Teilbetrag? Falls nur ein Teilbetrag übernommen wird, zu welchem Prozentsatz werden die Kosten übernommen?
- Wie werden die entstandenen Kosten für die zwei o.g. Positionen von den Vereinen nachgewiesen und von der Stadt überprüft?