Die WAM-Fraktion stellt nachfolgende Anfrage zur nächsten Stadtverordnetenversammlung:
- Die Stadtverordnetenversammlung hat einstimmig den Beschluss Drucksache – Nr: 370/2016 vom Dez. 2016 „Verbot für Zirkusse mit Wildtieren“ in Maintal beschlossen. Warum wurde dieser Beschluß seitens des Magistrats nicht umgesetzt?
- Wenn die Bürgermeisterin Bedenken hatte, dass der Beschluß das Recht verletzt, wieso ist die Bürgermeisterin nicht ihrer Pflicht, bei der es keine Ermessensausübung gibt, nachgekommen und hat gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 u. 2 HGO dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung widersprochen?
- Falls die Bürgermeisterin keine Bedenken hatte, daß der Beschluß das Recht verletzt, und die gebotene Beanstandung innerhalb der ihr eingeräumten Fristen unterlassen hat und die Bedenken beim Magistrat lagen, wieso hat der Magistrat eine gebotene Beanstandung nicht gemäß § 63 Abs. 4 Satz 1 HGO vorgenommen?
- Warum wurden die Stadtverordneten nicht darüber zeitnah informiert, daß rechtliche Bedenken bei der Umsetzung des Beschlusses bestehen?
- Aus dem Beschluss geht auch hervor, wie der Magistrat bei möglichen Fragen zur Einhaltung des Verbotes vorgehen sollte. Wieso wurde dies nicht berücksichtigt?
- Hatten alle zuständigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung Kenntnis von dem Beschluss und dem Umgang damit? Wie wurde der Beschluß vom Magistrat innerhalb der Verwaltung kommuniziert?
- Wird der Magistrat in Zukunft sicherstellen, dass der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt wird?
- Wenn ja, wie soll dies in Zukunft erreicht werden, ohne solche Pannen wie beim letzten Vorgang zu vermeiden?
- Wer ist bei der Stadt Maintal für die Vermietung/Vergabe von Flächen an Zirkusbetriebe verantwortlich?