Anträge der WAM

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die WAM-Fraktion stellt nachfolgenden Änderungsantrag zu TOP 15 der Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung:

In dieser Wahlperiode verbleibt es bei der Regelung, die am Anfang der Wahlperiode getroffen wurde, daß Stadtverordnete sich zum Anfang entscheiden können, ob sie ihre Unterlagen digital oder in Papierform erhalten und wie sie in der Entschädigungssatzung niedergelegt ist.

Stadtverordnete, die sich für die Papierform entschieden haben, erhalten diese Unterlagen weiterhin in Papierform. Stadtverordnete, die sich für digitale Unterlagen entschieden haben, erhalten - soweit gesetzlich zulässig - keine Papierunterlagen.

Nach der nächsten konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in der nächsten Wahlperiode wird die Stadtverordnetenversammlung diese Regelung neu prüfen, um ggf. Änderungen daran vorzunehmen.

 

Begründung:

Zu Beginn der Wahlperiode wurde eine Regelung getroffen, daß Stadtverordnete sich zwischen digitaler und Papierform bei ihren Unterlagen entscheiden können. Es wurde eine entsprechend angepaßte Regelung in die Entschädigungssatzung aufgenommen, um Stadtverordneten, die sich für digitale Unterlagen entscheiden, die Anschaffung eines Endgerätes zum Umgang mit den Unterlagen erlaubt.

Nun am Ende der laufenden Wahlperiode nun eine Umstellung vorzunehmen, wie der Stadtverordnetenvorsteher in seinem letzten Bericht angekündigt hat, benachteiligt die Stadtverordneten, die sich im Vertrauen auf den Bestand der Regelung für die Papierform entschieden haben, denn sie haben nicht die Möglichkeit, auf die Schnelle ein Endgerät zum Umgang mit den Unterlagen anzuschaffen. D.h. sie werden damit von der Meinungsfindung weitgehend ausgeschlossen.

Ganz davon abgesehen dürfte diese plötzliche Umstellung auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen, da kein Grund für eine Ungleichbehandlung besteht. Klimaschutzgründe, wie in der Niederschrift des Präsidiums als Begründung die Neuregelung angeführt, gibt es aus objektiver Sicht nicht. Es wird Recyclingpapier verwendet, daß danach auch wieder dem Kreislauf zugeführt wird. Die Recyclingquote bei Elektrogeräten, zu denen auch Laptops und Tablets gehören, ist dagegen in Deutschland sehr niedrig. In Deutschland werden nur 40 Prozent des Elektroschrotts wiederverwertet (ca. 690 Tonnen). Der Rest landet im Hausmüll und wird verbrannt oder in Deponien gelagert.

Erschwerend kommt hinzu, daß die relevanten Bestandteile für Laptops, Tablets und ihre Akkus, bzw. ihre Neugewinnung aus natürlichen Quellen, einen großen Beitrag zur Erderwärmung leisten.

Eine Umstellung wäre letztlich sogar klimaschädlich.