Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
die WAM-Fraktion stellt nachfolgenden Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 10 der Stadtverordnetenversammlung vom 14./15.12.2020:
Der Eigentümer des Grundstücks Westendstraße 63 A wird aufgefordert, in seine Planung für einen Neubau Flächen zur wohnungsnahen Grundversorgung der Bevölkerung im bisherigen Umfang aufzunehmen.
Die Planungen sind der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten Entscheidung vorzulegen.
Begründung:
Die Nahversorgung des Gebietes muß erhalten werden.
Hierfür sprechen:
- die Altersstruktur der dort wohnhaften Bevölkerung, die eine fußläufig zu erreichende Grundversorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs benötigt.
- der ökologische Aspekt durch Vermeidung von Pkw-Individualverkehr
- die soziale und kommunikative Funktion einer solchen Einkaufsmöglichkeit als Treffpunkt der Bevölkerung
- Wohnortnahes Einkaufen ist ein wichtiger Bestandteil der Wohnqualität der dort lebenden Bevölkerung und ein Standortvorteil