Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
die WAM-Fraktion stellt nachfolgenden Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 25 der Stadtverordnetenversammlung vom 14./15.12.2020:
Bei Ziffer A wird in „3.3. Kündigungsregelungen“ in Ziffer 2. c) folgender Satz angefügt:
Die verletzten Pflichten sind in den Abmahnungen und der Kündigung genau zu bezeichnen.
Weiter wird eine neue Ziffer 2. d) eingefügt:
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist ebenfalls möglich. Auch hier sind die Kündigungsgründe in der Kündigung zu nennen.
Begründung:
Die Kündigungsgründe sollten bezeichnet werden, um eine gerichtliche Überprüfung zu ermöglichen.
Außerdem sollte eine außerordentliche Kündigung ohne Frist möglich sein, wenn entsprechende schwerwiegende Gründe vorliegen.