Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
die WAM-Fraktion stellt nachfolgenden Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 17 der Stadtverordnetenversammlung vom 08.03.2021:
Der Magistrat wird beauftragt, das ursprüngliche Gutachten, das der Entscheidung zum Neubau des Bürgerhauses Bischofsheim zugrunde lag, durch ein Architekturbüro überprüfen zu lassen.
Heranzuziehen ist hierbei nicht das Architekturbüro, das dieses Gutachten erstellt hat.
Es soll keine neue bautechnische Untersuchung durchgeführt werden, sondern es ist anhand der vorhandenen Unterlagen lediglich das vorhandene Gutachten zu prüfen, sowieso die Kostenschätzung für Neubau bzw. Sanierung zu aktualisieren.
Das Ergebnis der Prüfung soll der Stadtverordnetenversammlung bis zur Sitzung am 12.07.2021 vorgelegt werden.
Mittel für die Prüfung werden den Haushaltsresten des Haushalts 2020 entnommen.
Begründung:
Es kommt bei schon länger geplanten Maßnahmen immer wieder zu heftigen Steigerungen der Baukosten. Daher soll, bevor die Maßnahme endgültig angegangen wird, eine erneute Überprüfung (Vier-Augen-Prinzip) stattfinden.