Anträge der WAM

 

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die WAM-Fraktion stellt nachfolgenden Antrag zur Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2015:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob es in Zukunft erforderlich sein kann, leerstehende Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien für die Unterbringungen von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu nutzen. Hierfür macht der Magistrat Vorschläge, wie die Leerstände bei Wohnungen und geeigneten Gewerbeimmobilien in Maintal am besten festgestellt werden könnten, falls es einmal erforderlich sein sollte, zu einer Beschlagnahme zu greifen.

Begründung:

Verschiedene Gemeinden und Länder, z.B. Hamburg als auch Bremen und Berlin haben Beschlagnahmemaßnahmen schon umgesetzt oder planen sie.

Maintal ist bei der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gut aufgestellt. Allerdings muß auch für die Zukunft vorgesorgt werden, falls die derzeitigen Flüchtlingszahlen nicht abnehmen.

Die Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet uns dazu, Asylsuchenden schnell eine menschenwürdige Unterkunft bereitzustellen. Auch das Grundgesetz legt uns die Pflicht auf, Leib, Leben und Würde des Menschen zu schützen. Wenn Flüchtlinge obdachlos werden, könnte - gerade im Winter - ihre körperliche Unversehrtheit und in Extremfällen sogar ihr Leben in Gefahr geraten. Die Stadt muß dann unter allen Umständen für eine Unterkunft sorgen. Im Notfall kann, nur vorübergehend und nur gegen Entschädigung, eine beschlagnahme leerstehenden Wohnraums durchgeführt werden.

Die Stadt muß zuerst alle Möglichkeiten ausschöpfen, die Flüchtlinge selbst unterzubringen - entweder in eigenen Räumlichkeiten oder in solchen, die sie von Privateigentümern mieten.

Nur wenn die Stadt auch auf diese Weise keine Unterkünfte beschaffen kann, darf sie privaten Wohnraum im Rahmen von „polizeilichem Notstand“ beschlagnahmen.

Die Beschlagnahme darf nur eine vorübergehende Lösung im Einzelfall sein. In der Zwischenzeit muß sich die Stadt um eine andere Unterkunft bemühen. Außerdem muß der Vermieter entschädigt, ihm also die ortsübliche Miete gezahlt werden.

Der Magistrat sollte prüfen, ob die Stadt sich auch auf diesen Eventualfall vorbereiten sollte. Außerdem kann alleine diese Prüfung dazu führen, daß private Vermieter, die sich noch ablehnend gegenüber dem Ansinnen der Stadt verhalten, die Wohnungen anzumieten, eher zur Zusammenarbeit bereit sind.

     Jörg Schuschkow
– Fraktionsvorsitzender –