Die WAM-Fraktion stellt nachfolgenden Antrag zur Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung:
Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur Neugestaltung der Vereinsförderung in Maintal zu erstellen und spätestens zum 31.08.2018 der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beratung vorzulegen.
Das Konzept soll folgende Eckpunkte haben:
- Alle zu fördernden Vereine der Stadt Maintal sollen im Rahmen der „Richtlinien der Stadt Maintal zur Förderung der Sport- Kultur- und sonstigen Vereine“ gleich behandelt werden.
- Alle Mittel, die direkt oder indirekt (z.B. über Leistungen der Stadt für Zuschüsse für eigene Hallen, Nutzungsgebühren für städtischen Einrichtungen, Erhalt und Pflege von Sportanlagen) an die Vereine gehen, werden in die Förderung mit eingerechnet, so daß eine Gleichbehandlung der Vereine garantiert ist.
- Der Magistrat erstellt zu den Haushaltsberatungen im Jahr 2018 eine Liste, in der jeder Verein mit den entsprechenden auf ihn entfallenden Positionen abgebildet wird.
- Diese Liste ist zu veröffentlichen und in den Folgejahren fortzuschreiben, um größtmögliche Transparenz für die Vereine zu schaffen. Ebenso sind die Förderrichtlinien zu veröffentlichen.
- Die Zuschüsse sollen sich in Zukunft nach festen, vergleichbaren Parametern richten, z.B. Zahl der Mitglieder, Zahl der Mitglieder in einem bestimmten Alter (im Sinne von Jugend-/Seniorenförderung), Nutzung eigener Hallen/Sportanlagen (wegen selbst aufgebrachten Erhaltungskosten) und ähnlichem richten. Diese Parameter sind mit den entsprechenden Vergleichszahlen/Wertungen in die o.g. Liste aufzunehmen. Der Magistrat hat geeignete Parameter in dem Konzept zu prüfen und ggf. Alternativen vorzuschlagen, um das Ziel der Gleichbehandlung bei der Sportförderung zu erreichen. Wenn der Magistrat es für notwendig hält, sind Ausnahmen für Härtefälle oder besondere Konstellationen extra zu berücksichtigen und hierzu entsprechende Vorschläge zu machen.
Der Magistrat soll in dem Konzept entsprechend der o.g. Parameter mehrere alternative Vorschläge machen, in welchem Umfang die Gleichbehandlung der Vereine durch die Vereinsförderung erfolgen soll. Hierbei sind sowohl die Interessen der Vereine unter Berücksichtigung der Aufgabe der Kommunen nach § 19 Abs. 1 HGO als auch eine wünschenswerte Haushaltskonsolidierung in Betracht zu ziehen.
Begründung:
Bisher erfolgt die Vereinsförderung in Maintal aus gewachsenen Strukturen und weitere Zuschüsse erfolgen quasi „auf Zuruf“ aus den Vereinen in die Politik. Es besteht kein Überblick, wie gerecht die Vereinsförderung insgesamt ist, ob Vereine gleich oder ungleich behandelt werden. So kann es sein, daß bestimmte Vereine bevorteilt, andere Vereine benachteiligt werden oder daß mangels Überblick auch nur dieser Eindruck bei den Vereinen entsteht.
Es ist daher angezeigt, die Vereinsförderung auf vergleichbare Grundlagen zu stellen, wie es z.B. im Kita-Bereich bei der Förderung freier Träger geschehen ist. So könnte die Stadt die Vereinsförderung auch an bestimmte Vorgaben knüpfen, die noch zu erarbeiten wären.
Es sollte aber zumindest eine Anpassung der Förderung an die Mitgliederzahlen oder an die Mitglieder im jugendlichen Alter bis 18 bzw. 21 Jahren erfolgen. Die Sportvereine melden ihre Mitgliederzahlen und Strukturen bereits an die übergeordneten Verbände. Hier stellt es also kein Problem dar, diese Zahlen abzufragen und zur Grundlage der Förderung zu machen. Bei anderen Vereinen müßte die Stadt auf die Meldung der entsprechenden Zahlen durch den jeweiligen Vereinsvorstand hinwirken.