Sehr geehrter Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
die WAM-Fraktion stellt nachfolgende Anfrage zur nächsten Stadtverordnetenversammlung:
Werbebrief der Bürgermeisterin für Deutsche Glasfaser – Nutzung des Logos der Stadt Maintal
An die Haushalte in Maintal wurde ein Werbebrief der Bürgermeisterin für die Deutsche Glasfaser verteilt, in dem das Logo der Stadt Maintal verwendet wurde.
Der Magistrat der Stadt Maintal hat in seiner Sitzung am 09.10.2017 die Richtlinie der Stadt Maintal zum Schutz des Logo „Maintal – Stadt, Land, Fluss“ beschlossen.
Nach Ziffer 5 der Richtlinie ist die Benutzung des Logos für rein kommerzielle Zwecke ausgeschlossen.
- Warum wurde das Logo dennoch für einen Werbebrief verwendet?
- Wer hat die Erlaubnis zur Nutzung des Logos für den Werbebrief erteilt?
- Nach Ziffer 6 der Richtlinie ist für die Erteilung der Erlaubnis zur Nutzung des Logos einzelfallbezogen ein Entgelt von 100 Euro zu erheben. Wurde dieses Entgelt in diesem Fall erhoben und von wem? Falls nicht, warum ist dies unterblieben?