Die WAM-Fraktion stellt nachfolgenden Antrag zur Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung:
Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Maintal
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Maintal wird dahingehend geändert:
Das bei Einbringungen von Magistratsunterlagen die Vorlagen auf Vollständigkeit geprüft und das alle antragsrelevanten Unterlagen beigefügt sind.
Es ist darauf zu achten, dass die notwendigen Stellungnahmen vorliegen z.B. des Stadtelternbeirates, nach Sperrvermerken, Ausschreibungen, Ausschreibungsergebnisse, Kriterien für die Auftragsvergabe, Planskizzen, usw..
Begründung:
Seit vielen Jahren kommt es bei den Einbringungen durch den Magistrat durch unvollständige Beschlussvorlagen zu unnötigen Konflikten insbesondere im Ausschuss für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Klimaschutz. Sehr häufig liegen die als Anlage angegeben Unterlagen nicht bei. Gelegentlich liegen Unterlagen den Beschlussvorlagen bei, sind jedoch in der Beschlussvorlage nicht als Anlage angegeben. Dass erschwert die Nachvollziehbarkeit der Beschlüsse für die Öffentlichkeit und insbesondere die Nachvollziehbarkeit im Bürgerinformationssystem ist nicht mehr gegeben.
Immer wieder kommt es zu der Situation, das die Ausschussmitglieder damit konfrontiert werden Beschlüsse zu fassen, die unbestimmt sind. Beispielhaft dafür die Vorlage Drucksache 864/2018, in der der Beschlussvorschlag lautete:
„Die landschaftsgärtnerischen Arbeiten zur Aufwertung des Platzes am Bürgerhaus Wachenbuchen werden an die Firma Hain GmbH, Garten- und Landschaftsbau, zu einem Auftragsbetrag in Höhe von 122.957,94 Euro vergeben.“
Welche Maßnahme durchgeführt werden ist nicht nachvollziehbar, weil diese nicht dokumentiert sind. Lediglich ein Vermerk, dass die Umbauarbeiten in die Gewerken gärtnerische und Schlosserarbeiten ausgeführt werden.
Eine Ordentliche Aufarbeitung, der Problematik zum Beispiel durch nachreichen der fehlenden Unterlagen scheiterte bei diesem Beispiel. Der Magistrat sah keinen Erläuterungsbedarf, lies sich lediglich darauf ein eine Planskizze nachzureichen und verwies darauf, dass bei einer verzögerten Beschlussfassung der Stadt Maintal möglicherweise ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Daher ist es geboten eine Regelung zu finden, die dem Magistrat für die Einbringung von Beschlussvorlagen zu einer transparenten, nachvollziehbaren und vollständigen Vorlage für Beschlüsse anhält.