Ungleichbehandlung bei Stellungnahme zu Immobiliengesellschaft
Manche Stadtverordneten (hier das Präsidium) der Stadtverordnetenversammlung) bekommen Unterlagen (hier: die rechtliche Stellungnahme zur Neugründung der „Maintaler Immobiliengesellschaft (MIG)“ schon einen Monat vor den voraussichtlich ersten Ausschussberatungen.
Doch die überwiegende Mehrheit der von den Maintaler gewählten Vertreter bekommt diese Ausarbeitung erst vier Tage vor dem besagten Termin. Es kann aber auch passieren, dass sie nur eine Kurzversion oder gar nichts von dem ca. 130 Seiten starken Gutachtens erhalten. Die Entscheidung darüber steht noch aus. Bisher steht diese Aussprache über diese Stellungnahme (noch) nicht auf der Tagesordnung. Und die genannte Ausarbeitung muss dann rechtlich und ebenso politisch in dieser kurzen Frist durchgearbeitet und bewertet werden. Dass die Bürgerinnen und Bürgern gleich gar nichts davon erfahren, sollen ist erklärte Absicht der Betreiber dieses ungeheuerlichen Vorgangs.
Die abenteuerliche Begründung dazu: Meine Kommentare in Facebook, in denen ich die Postenschacherei von SPD, FDP und Grünen im Zusammenhang mit der MIG kritisiert habe. Welche meiner Äußerungen sie konkret meinen, wird nicht ausgeführt. Das dieses Verhalten mit einer demokratischen Entscheidungsfindung der Stadtverordneten nicht das Geringste zu tun hat, liegt klar auf der Hand. Mit dem Stadtrecht der Stadt Maintal ist diese Vorgehensweise ebenfalls unvereinbar. Es half mir auch eine Berufung auf die Informationsfreiheitssatzung der Stadt nichts. Selbstherrlich wird so entschieden, wer, was, wann und in welcher Form die Unterlagen bekommt. Diese Handlungsweise spricht für sich selbst. Und die Frage darf erlaubt sein, warum die genannte Stellungnahme den Bürgerinnen und Bürgern und auch der überwiegenden Mehrheit der Stadtverordneten vorenthalten werden soll. Mich wird es nicht abhalten, weiter Kritik an dieser Anmaßung und dem Postenschacher zu äußern.
Klaus Seibert
Anlage:
Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Maintal - III Präsidium - §8 Rechte und Pflichten