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Der Stadt steht zur Stadtentwicklung nach dem Baugesetzbuch ein Vorkaufsrecht für Immobilien zu. Wenn diese verkauft werden, kann die Stadt entscheiden, ob sie zu den gleichen Konditionen wie der Käufer in den Vertrag eintritt.

Andere Städte nutzen dieses Mittel zur Stadtentwicklung schon lange. So kann z.B. vermieden werden, daß Grundstücke an Ivestoren gehen, die dann Bestandsmieter vertreiben und Eigentumswohnungen als Geldanlage bauen. Das hat gerade mit der Niedrigzinsphase seit der Finanzkrise zugenommen, wo zunehmend - sogar von internationalen Fonds - in "Betongold" investiert wird.

Zudem werden ältere, teils denkmalgeschützte und sanierungsbedürftige Immobilien nach und nach von Privatpersonen verkauft. Diese Immobilien liegen oft in den zentralen Ortsmitten der Stadtteile und gehören somit zu „Filet“-Grundstücken im Stadtgebiet. Die Stadt Maintal sollte solche Angebote im Rahmen ihres Vorkaufsrechtes über die stadteigene Maintal Immobilien Gesellschaft (MIG) kaufen. Es wäre in den aktuellen Zeiten eine deutliche Wertanlage, denn die Immobilien- und Grundstückspreise werden weiter steigen.

Zudem könnte so verhindert werden, daß günstiger Wohnraum für den Mittelstand und Geringverdiener weiterhin verschwindet. Während einer Übergangszeit könnten die Räumlichkeiten außerdem für kleines Geld an die Maintaler Vereine vermietet werden.